Landesrundfunkanstalt

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Eine Rundfunkanstalt ist für die Verbreitung von Hör- und Fernsehprogrammen verantwortlich. In Deutschland wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten unterschieden.

Rundfunkanstalten in Deutschland müssen sich an die Landesmediengesetze der einzelnen Bundesländer halten. Diese Regelungen sind in den Rundfunkstaatsverträgen festgehalten.

[bearbeiten] Landesrundfunkanstalten in Deutschland

Bild: ARD
Bild: ARD

Derzeit sind neun Landesrundfunkanstalten Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, kurz ARD.

[bearbeiten] Ehemalige Landesrundfunkanstalten in Deutschland

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