Landesrundfunkanstalt
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Eine Rundfunkanstalt ist für die Verbreitung von Hör- und Fernsehprogrammen verantwortlich. In Deutschland wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten unterschieden.
Rundfunkanstalten in Deutschland müssen sich an die Landesmediengesetze der einzelnen Bundesländer halten. Diese Regelungen sind in den Rundfunkstaatsverträgen festgehalten.
[bearbeiten] Landesrundfunkanstalten in Deutschland
Derzeit sind neun Landesrundfunkanstalten Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, kurz ARD.
- Bayerischer Rundfunk (BR)
- Hessischer Rundfunk (hr)
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
- Radio Bremen (RB)
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
- Saarländischer Rundfunk (SR)
- Südwestrundfunk (SWR)
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
[bearbeiten] Ehemalige Landesrundfunkanstalten in Deutschland
- Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR)
- Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg (ORB)
- Sender Freies Berlin (SFB)
- Süddeutscher Rundfunk (SDR)
- Südwestfunk (SWF)

