Vollprogramm
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Laut dem 2. Rundfunkstaatsvertrag ist das Vollprogramm "ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden" und unterscheidet sich somit von einem Spartenprogramm.
Deutsche Fernsehsender, welche eine Vollprogramm-Lizenz besitzen sind z.B. die öffentlich-rechtlichen Sender, RTL, RTL II, ProSieben, Sat.1, kabel eins, VOX und viele weitere.

